Der Titel Rechtsanwältin wurde ihr in Deutschland im Jahre 2003 verliehen.
Im Jahre 2009 wurde sie als erste ausländische Berufsträgerin bei der polnischen Rechtsanwaltskammer in Opole eingetragen.
Frau Rechtsanwältin Wlodarczyk-Zimny spezialisiert sich in der Bearbeitung von Rechtsfällen im Rahmen von deutsch-polnischen Rechtsbeziehungen.
Ihre Spezialität stellt vor allem das internationale Handels-, Gesellschafts-, Vertriebs-, Vertrags- und Transportrecht dar.
Sie berät deutsche und polnische Unternehmen sowie internationale Konzerne und deren Führungskräfte.
Frau Rechtsanwältin Wlodarczyk-Zimny war in der Bundesrepublik Deutschland eine der ersten Berufsträger, der der Fachanwaltstitel zum internationalen Wirtschaftsrecht verliehen wurde.
Sie bietet umfassende Betreuung in Form der Rechtsberatung, der außergerichtlichen Verhandlungsführung sowie bei Bedarf der Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland und in Polen. Dieses gilt auch für den Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit.
Sie begleitet auch die grenzüberschreitenden Gesellschaften bei deren Gründung und Umstrukturierung unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Unterschiede.
Weitere Kompetenzen der Frau Rechtsanwältin Wlodarczyk-Zimny stellen die Vertragsgestaltung, die Vertragsprüfung sowie die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen von Vertragshändlern und Handelsvertretern im Sinne der EU Richtlinie 86/653/EWG dar.
Zu ihren Mandanten zählen seit Jahren Führungskräfte, insbesondere in den Beratungsbereichen von Arbeitsverträgen leitender Angestellter, der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie der Organhaftung.
In Konfliktlagen bietet sie aufgrund ihrer zusätzlichen Qualifikation als Mediatorin die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten durch Anwendung von Konfliktmanagement und Wirtschaftsmediation.