Der Titel: Fachanwältin für internationales Wirtschaftsrecht
stellt eine geschützte Bezeichnung dar und wird Rechtsanwälten verliehen, die in diesem Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen. Hierdurch wird in dem jeweiligen Rechtsgebiet ein hoher Qualitätsstandard in der anwaltlichen Beratung gehalten.
Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Zur Erlangung bzw. zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse ist der Besuch eines Fachlehrgangs mit 120 Stunden Dauer und das Bestehen von drei fünfstündigen Klausuren in allen Bereichen erforderlich. Die praktischen Kenntnisse werden durch den Nachweis von mindestens 50 bearbeiteten Fällen unter Berücksichtigungder quantitativen und qualitativen Voraussetzungen des § 14m FAO erlangt. Außerdem besteht für Fachanwälte eine ständige Fortbildungsverpflichtung von 15 Stunden pro Jahr.
Laut Bundesrechtsanwaltskammer - Mitteilungen 3/2015 führten in Deutschland in Zeitpunkt der Veröffentlichung nur 20 Rechtsanwälte die Bezeichnung: Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.