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Deutsch-polnische
Rechtsanwaltskanzlei

Włodarczyk-Zimny

Für Unternehmer

Die seit Jahren im internationalen Rechtsverkehr, insbesondere im deutsch-polnischen Wirtschafts-, Kauf-, Vertriebs-, Gesellschafts-, Arbeits-, Transport- sowie Erbrecht spezialisierte Kanzlei betreut vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie internationale Konzerne und deren Führungskräfte. Frau Rechtsanwältin Wlodarczyk-Zimny und kooperierende deutsche und polnische Rechtsanwälte gewährleisten optimale Lösungen bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen und treten sowohl vor deutschen als auch polnischen Gerichten und Behörden auf.

Für Rechtsanwälte  

Auf unsere Erfahrung und Fähigkeiten vertrauen seit Jahren nicht zuletzt auch polnische und deutsche Rechtsanwaltskanzleien, die uns wiederholt in den grenzüberschreitenden Belangen von ihren Mandaten einbeziehen.

Die Unterstützung der deutschen Kollegen erfolgt in Form einer Beratung im europäischen und polnischen Recht, in Form einer direkten Vertretung von deren Mandanten vor polnischen Gerichten und Behörden oder in Form eines Zusammenwirkens als Einvernehmensanwalt in Sinne des Art. 28 EuRAG. 

Aktuelles

 
 

Grenzüberschreitende Rechtsvertretung in polnischem und deutschem Recht

Die Kanzlei ist seit mehreren Jahren ausschließlich  bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, und zwar vor allem im Bereich des deutschen und polnischen Wirtschaftsrechts, tätig.

©2015 Aleksandra Wlodarczyk-Zimny - Deutsch-polnische Rechtsanwaltskanzlei.
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